Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe der Gutachtenerstellung.
- Als Grund für die Beauftragung von mir als Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet mir genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies mir unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese von mir ausdrücklich unterschrieben werden.
- Rechte und Pflichten
- Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird von mir nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
- Ich bin nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
- Ich kann, ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers, folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab Büroadresse des Sachverständigen).
- Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für den Sachverständigen notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.
- Hilfskräfte
- Ich als Sachverständiger bin verpflichtet das Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann ich nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranzeihen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Sachverständigen, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von Euro 250,00 im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 15% der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
- Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Ich hafte nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
- Terminvereinbarung
- Das Gutachten ist in einer zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
- Schweigepflicht
- Ich bin im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen habe ich Verschwiegenheit zu wahren.
- Ich bin der Offenbarung der mir anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber mich ausdrücklich von meiner Schweigepflicht entbunden hat.
- Urheberrecht
- Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Gutachtens sind nur dann möglich, wenn ich hierzu ausdrücklich mein schriftliches Einverständnis gegeben habe.
- Ich habe an dem von mir erstellten Gutachten ein Urheberrecht.
- Auskunftspflicht
- Der Auftraggeber hat das Recht von mir Auskünfte darüber zu verlangen, ob das Gutachten termingerecht fertig gestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neusten Stand des Gutachtens.
- Vergütung des Sachverständigen
- Grundlage für die Vergütung von mir als Sachverständigen sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB, sowie die getroffenen Vereinbarungen des Gutachtervertrages.
- Ich kann Vorauszahlungen für die von mir geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Gutachtervertrag anzugeben. Der Sachverständige ist berechtigt erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
- Ich habe einen Anspruch darauf, die mir entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung des Gutachtens notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Die volle Gebühr wird mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
- Die Gebührenrechnung des Sachverständigen kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach denen in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätze jeweils nach dem Zeitaufwand. Als Stundensatz gelten: Für den Sachverständigen 79 EUR für Schreibarbeiten 51,50 EUR.
- Im Einzelfall kann ich diese Gebühren bis zu 30 % überschreiten, wenn von mir nur Teilleistungen gefordert werden, es einem umfangreichen Literaturstudium bedarf oder ein besonderer Einsatz von mir gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).
Die Leistungen von mir als Sachverständiger, sowie Auslagen, die in Rechnung gestellt werden, unterliegen der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen
- Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Gutachtens fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Gutachterrechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der mir durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist bin ich befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB) zu verlangen.
- Haftung
- Ich hafte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
- Schadensersatzansprüche gegen mich sind in der Höhe beschränkt auf die in der Berufshaftpflicht von mir aufgeführten Deckungssummen von 2 Mio. Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
- Kündigung
- Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn ich in grober Weise gegen die mir nach der Sachverständigenordnung obliegenden Verpflichtungen verstoße.
- Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder mir keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber mich in meiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung durch mich nicht ändert.
- Erfüllungsort
- Ort der Erfüllung ist die Büroadresse von mir.
- Schlussbestimmungen
- Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
- Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.
Stand: 01. Jan. 2007